21. Januar 2022 / News
Lohnklasse 17 und längere Übergangsfristen: Das BAZG geht auf die Forderungen der Gewerkschaften weitestgehend ein
Das Bundesamt für
Zoll und Grenzsicherheit BAZG befindet sich in einer Transformation, welche
nicht geräuschlos vonstatten geht. Heute konnten sich die Sozialpartner auf
einen ersten wichtigen Meilenstein einigen: Für die Grenzwächter gilt
Lohnklasse 17 ab 1. Januar 2024, für die Zollfachleute gelten mindestens zwei
Jahre längere Übergangsfristen als vom BAZG (ehemals EZV) ursprünglich
vorgeschlagen. Garanto begrüsst das Einlenken des BAZG und kann hinter dieser
Einigung stehen, auch wenn sie nicht das Optimum bedeutet. Wir bedauern sehr,
dass es bei den Zollfachleuten ab 2030 zu einer Lohnrückstufung kommt.
Lieber spät als nie: Das BAZG hat diese Woche an der 4. Verhandlungsrunde zusammen mit den Gewerkschaften Garanto, PVB und transfair Einsicht gezeigt und die Forderungen der Sozialpartner weitestgehend übernommen. Auf den 1.1.2024 werden sämtliche Grenzwächter:innen und die ersten Fachspezialisten Zoll- und Grenzsicherheit in die Lohnklasse 17 überführt. Die Zollfachleute bekommen eine zwei Jahre längere Übergangsfrist; ihre Lohnklasse wird ab 1.1.2028 ans neue Berufsbild «Fachspezialist Zoll und Grenzsicherheit» angepasst.