07. Mai 2019 / Frauen*streik 2019

NL 1 / Auch ein Thema in der EZV?!

Liebe Frauen*

1991 fand der erste Frauenstreik in der Schweiz statt. In diesem Jahr gab es in der Schweiz weder eine Mutterschaftsversicherung noch das Recht auf einen straflosen Schwangerschaftsabbruch. Die Vergewaltigung in der ehe wird nicht automatisch verfolgt, sondern nur auf Anzeige hin. Zwar gab es schon einen Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und nach der Geburt, aber noch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Eine Folge des Streiks war unter anderem das Gleichstellungsgesetz, das ein Lohndiskriminierungsverbot wie das Verbot der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz enthält

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