18. Juli 2019 / Erfolg dank Garanto
Volle Invalidenrente der Publica erhalten
Mitglied A.Z. wurde eine Invalidenrente zugesprochen. Beim Austritt aus der EZV erhielt er eine Abgangsentschädigung. Nun wollte die Publica diese Abgangsentschädigung in die IV-Rente einrechnen, was dem Mitglied eine tiefere Rente bescherte. Das empfand A.Z. als ungerecht und wandte sich an Garanto mit der Bitte um juristische Unterstützung.
Ein Anwalt nahm sich der Sache an und musste bis vor Bundesverwaltungsgericht, bis er Recht bekam. Das Gericht hielt fest, dass die Abgangsentschädigung wie ein Gehalt ausbezahlt wurde, also eine reine Geldleistung sei. Diese sei aus sozialen Erwägungen erfolgt, weil die Chancen des Arbeitnehmers, einen neuen Arbeitsplatz auf dem Arbeitsmarkt zu finden, gering seien.
Mitglied A erhält nun die volle Invalidenrente der Publica, weil die Abgangsentschädigung nicht bei der Überentschädigungsberechnung berücksichtigt werden darf.
Heidi Rebsamen, Zentralsekretärin